Rückblick #dmwB Themenabend: „Instagram Marketing – Gib deiner Marke ein Gesicht“

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Volles Haus beim Themenabend der #DMWB zum Thema „Instagram Marketing – Gib deiner Marke ein Gesicht“, der gemeinsam mit Coachimo am 18. Februar im Telefónica BASECAMP stattfand. Der Abend bot ein breite Mischung an Themen rund ums Influencer Marketing, Unternehmenskommunikation sowie rechtliche Hinweise beim Gebrauch von Instagram und lud zu regen Diskussionen zwischen Speakern und Besuchern ein.

Als Experten geladen waren Konrad Langer, der selbst als unter @konaction als Instagram Influencer tätig ist, Dajana Hoffmann, die Unternehmen dabei unterstützt, ihre Marke auf Instagram in Szene zu setzen, sowie die Rechtsanwältin Sabrina Höhne, die über rechtliche Fallstricke in den sozialen Netzwerken aufklärt.

Geld verdienen als Instagram Influencer

Den Auftakt bot Konrad Langer, der zunächst die Begrifflichkeiten Influencer und Influencer Marketing erklärte sowie sich der Frage näherte, wie man überhaupt Influencer wird. Eine handfeste Anleitung gibt es dafür natürlich nicht, doch betonte er, dass eine erhöhte Präsenz im Netzwerk notwendig ist. Der rege Austausch mit der eigenen Community ist dabei unerlässlich, denn ein Influencer lebt vor allem durch seine Follower und Fans. Um aber erstmal eine Community aufzubauen, sind bestimmte Skills für eine erfolgreiche social photography notwendig.

Für Konrad bedeutet dies vor allem, dass Fotos „snakable“ sein müssen, das heißt auf den ersten Blick überzeugen sollten. Des Weiteren sollten Fotos abwechslungsreich und kreativ hochgeladen werden, jedoch sollten Filter und Motive nicht zu abstrakt und künstlich sein. Um die Reichweite zu erhöhen, rät Konrad dazu, aktiv die Verbreitungsmechanismen zu beobachten: Welche Hashtags und Geotags sind aktuell und passen zum Bild? Es sollte insgesamt ein roter Faden in den einzelnen Bildern erkennbar sein und eine einheitliche Kommunikation herrschen, damit man einen Wiedererkennungswert generiert.

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Foto: Michael M. Roth

Ist der Kanal und die Community aufgebaut, können vereinzelte Instagrammer als Markenbotschafter für Unternehmen interessant werden. Konrad selbst hat bereits mit mehreren Marken zusammengearbeitet und konnte auch hier ein paar Tipps geben, ab wann Instagrammer für Unternehmen interessant sein können.

AUTHENTIZITÄT STATT MASSE

Ausschlaggebend ist natürlich die Reichweite, über die ein Instagrammer verfügt. Die bloße Anzahl an Followern dürfe allerdings nicht allein relevant sein, sondern vielmehr das Engagement, dass zwischen Influencer und der Community entsteht. Marken sollten demnach beobachten, wie viele Kommentare und Likes ein Foto bekommt. Nur daraus lasse sich ableiten, ob die Followerschaft auch wirklich am Instagrammer interessiert ist oder ob es sich um gekaufte Follower handelt, die lediglich Reichweite suggerieren.

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Foto: Michael M. Roth

Wollen Unternehmen mit einem bestimmten Influencer zusammenarbeiten, müssen sie ein paar allgemeine Regeln beachten. Authentizität steht an vorderster Stelle. In der Gestaltung eines Kampagnenkonzepts sollte einem Influencer weitestgehend Freiheit gewährt werden, denn nichts stößt so negativ auf, als wenn die Zusammenarbeit mit einer Marke unglaubwürdig und künstlich scheint – und auch so in der Community ankommt.

Unternehmen, die mit Influencern zusammenarbeiten wollen, sollten zudem bewusst sein, dass Influencer möglichst unabhängig bleiben wollen und sich daher kaum langfristig an ein Unternehmen binden. Aber wie finden Unternehmen überhaupt den richtigen Influencer für sich? Konrad verweist auf Tools wie Influencer-Datenbanken und Agenturen. Am besten sei es aber, wenn man selbst aktiv in der Szene recherchiert und sich einen ersten Überblick verschafft.

Instagram für Unternehmen

Im Anschluss referierte Dajana Hoffmann über Strategien für Unternehmen, um Instagram erfolgreich für sich zu nutzen. Sie betonte, dass es bei Instagram vorwiegend um Storytelling und Branding ginge – und weniger um Abverkauf. Instagram zeichnet sich durch eine extrem interaktionsfreudige Community aus. Unternehmen bekommen somit die Change, ihrer Marke ein Gesicht zu geben. Dajana betonte, dass im Grunde jedes einzelne Bild als eigene Kampagne betrachtet werden sollte.

Als Unternehmen Reichweite auf Instagram aufzubauen, ist eine langwierige Aufgabe, die auch kontinuierliche Kommunikation mit den Followern bedeutet. Auch Unternehmen sollten reagieren und Fotos aus ihrer Community liken oder kommentieren und so den Dialog suchen. Um Aufmerksamkeit zu erzeugen, rät Dajana dazu, branded Hashstags zu verwenden.

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Foto: Michael M. Roth

Bei der Auswahl der Influencer sollten Unternehmen sich überlegen, ob es mehr Sinn macht, auf wenige Größen zurückzugreifen oder lieber gezielt kleine Inlfuencer einzuspannen, die aus der eigenen Community stammen. Wollen Unternehmen auch gesponserte Inhalte nutzen, rät Dajana dazu, die Sprache in organischen und gesponserten Posts einheitlich zu gestalten.

Als gelungene Instagram-Kampagnen nennt Dajana Beispiele von L’Oréal mit #verrücktnachelvital und der BVG mit #weilwirdichlieben. Am Ende bleibt das Learning: Geichgültig, ob organisch oder bezahlte Posts: „Instagram ist Leidenschaft“.

 

Rechtliche Fallstricke

Auf Instagram gilt es, wie bei jedem anderen sozialen Netzwerk, rechtliche Fallstricke zu beachten. Rechtsanwältin Sabrina Höhne klärte darüber auf, worauf man beim Veröffentlichen von Bildern achten muss. So gilt auf Instagram auch für gewerbliche Accounts die Impressumspflicht. Da Instagram die Möglichkeit zur Verlinkung nur im Bio-Bereich des Profils anbietet, sollte dies nach Möglichkeit direkt auf das Impressum verlinken.

Auch wenn Instagram von der Kreativität seiner User lebt: Marken-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte müssen beachtet werden – ansonsten drohen Abmahnungen. Die Verwendung von Markenlogos oder Markennamen (zum Beispiel als Username) sind nicht erlaubt. Ist der eigene Name identisch mit einer geschützten Marke, so muss man als User sicherstellen, dass man nicht zur Verwechslung beiträgt (zum Beispiel durch die Angabe von Wohnort oder einem Geschäftssitz). Bei der Erstellung von Avatar und Username müssen alle Urheber-, Namens- und Markenrechte beachtet werden. Auch Hashtags fallen darunter, denn unter Umständen verletzt ihre Verwendung ebenfalls Marken- oder Persönlichkeitsrechte.

Talks
Foto: Michael M. Roth

Das Influencer Marketing spielt auch im rechtlichen Bereich eine wichtige Rolle. Sabrina erklärte in dem Zusammenhang, dass bei Kooperationen von Influencern und Unternehmen die Trennung von redaktionellen und bezahlten Inhalten sichergestellt sein müsse, denn sonst handle es sich um Schleichwerbung. Dabei reiche es nicht aus, entsprechende Posts mit „sponsored by“ zu markieren. Um ganz sicher zu sein, dass man alle juristischen Fallstricke aus dem Weg geräumt hat, sollte man sich gut im Vorfeld informieren und im Zweifel zusätzlich einen Rechtsanwalt konsultieren.

VIELEN DANK

Der Abend hat gezeigt, dass Instagram ein breites Spektrum an Themenkomplexen bietet. Vielen Dank an unsere Experten, Telefónica BASECAMP, den zahlreichen Besucher_innen sowie Coachimo für den gelungenen und spannenden Abend.

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