Anmeldung als Firmenfördermitglied

FIRMENFÖRDERMITGLIEDSCHAFT

Vielen Dank, dass Sie sich für eine Firmenförderung entschieden haben! Nur gemeinsam können wir Großes erreichen. Seit 2010 setzen sich unsere Ehrenamtlichen der Digital Media Women (#DMW) für Gleichberechtigung und Vielfalt ein. Wir sind Deutschlands größtes Netzwerk für Frauen in digitalen Berufen und arbeiten unermüdlich für eine gleichgestellte Teilhabe von Frauen in Wirtschaft, Medien, Bildung, Gesellschaft und Politik.
Unser Engagement kann nur dann an Stärke und Wachstum kontinuierlich gewinnen, wenn Unternehmen wie Ihres uns tatkräftig fördern.

Gemeinsam gestalten wir die Zukunft. Danke, dass Sie uns auf diesem Weg unterstützen!

VORTEILE DER FIRMENFÖRDERMITGLIEDSCHAFT 

Webseite

  • Ihr Unternehmen wird als offizieller Förderer der Digital Media Women auf unserer Webseite https://digitalmediawomen.de/ (kurzes Unternehmensprofil und Logo) aufgeführt und verlinkt.
  • Das Fördermitglied überträgt #DMW das einfache Nutzungsrecht für die Verwendung des Logos des Fördermitglieds auf der #DMW-Webseite mit dem Zusatz „Fördermitglied“. #DMW ist nicht verpflichtet, Verkaufsförderungsmaßnahmen wie Werbe- oder Marketingaktionen zu betreiben.

Social Media

  • Ihr Unternehmen wird einmal pro Jahr als Fördermitglied in der Kommunikation über LinkedIn, Instagram, Facebook genannt (national & regional).

Newsletter

  • Ihr Logo wird mittels Banner in unserem Förder-Newsletter eingebunden.
  • Ihr Profil wird einmal pro Jahr als kleiner Beitrag im Newsletter aufgenommen.

Logo Nutzung der #DMW

  • Ihr Unternehmen darf das #DMW Logo auf seiner Unternehmens-Website sowie für die interne und externe Kommunikation zu den Themen Digitalisierung und Frauenförderung für die Laufzeit der Fördermitgliedschaft nutzen. Und #DMW erteilt dem Fördermitglied ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zur nichtkommerziellen Verwendung des Logos mit dem Zusatz „Partner of“ zur ausschließlichen Benutzung auf der Unternehmens-Website sowie für die interne und externe Kommunikation zu den Themen Digitalisierung und Frauenförderung. Das Unternehmen verpflichtet sich, das Logo nur in der ausdrücklich gestatteten Form zu benutzen. Eine Veränderung des Logos ist grundsätzlich nicht gestattet. Eine Ausnahme bildet die Änderung der Größe.

Event

  • Vergünstigte Karte bei DMW-Events
  • Möglichkeit der Vernetzung auf den Events der DMWacademy.

VERTRAGSPARTNER*INNEN

zwischen dem Unternehmen / der Organisation und den Digitale Media Women e.V. Wir treten Digital Media Women e.V. (#DMW) als Firmenfördermitglied bei und fördern damit die Erreichung der satzungsgemäßen #DMW-Ziele.

Firmenangaben des Firmenfördermitglieds:

Beitrag Firmenfördermitgliedschaft

Bitte Größe des Unternehmens auswählen
Fördernde Mitglieder haben kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. Der Beitritt zu den #DMW ist interessierten Firmen als Fördermitglied jederzeit möglich. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Fördermitgliedschaft wird unbefristet beantragt und kann mit einer Frist von drei Monaten nur zum Ende eines Mitgliedsjahres gekündigt werden. Die Leistungen und Gegenleistungen wurden im Kapitel Vorteile der Firmen-Fördermitgliedschaft zusammengefasst. Der Beitrag ist als Jahresbeiträge zu entrichten. Mit der Antragstellung erfolgt die initiale Abbuchung im Antragsmonat. Der Jahresbeitrag wird einmal im Jahr im Antragsmonat fällig und vom Digital Media Women e.V., c/o betahaus, Eifflerstr. 43, 22769 Hamburg, Gläubiger-ID: DE69ZZZ00001579051 eingezogen. Dafür benötigen wir folgende Angaben:

SEPA-LASTSCHRIFTMANDAT

Wir ermächtigen widerruflich den Digital Media Women e.V. als Zahlungsempfänger, den von uns zu entrichtenden Förderbeitrag mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weisen wir unser Kreditinstitut an, die von Digital Media Women e.V. gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Wenn das Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht keine Verpflichtung des Geldinstitutes, die Lastschrift auszuführen. Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Sollte mein Konto zum Zeitpunkt der Beitragseinziehung nicht die erforderliche Deckung aufweisen und entstehen dem Verein durch die Zahlungsverweigerung des kontoführenden Instituts Kosten, werde ich diese auf Anforderung unverzüglich erstatten.
Mit dem Absenden des Formulars kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande.