Im Nachgang zu unserem Hamburger Themenabend mit Nina Diercks über „Das Lied vom richtigen Umgang mit dem geistigen Eigentum“ möchte ich heute einen tieferen Einblick in die sogenannten Creative Commons geben. Viele Blogger und andere Publizierende kennen das Problem, dass man seine Artikel gerne bebildern möchte. Das ist für den Leser interessanter und hat auch noch positive Effekte beim Verbreiten der Links zu Artikeln in sozialen Netzwerken. Aber nicht immer hat man die Zeit oder die Mittel, um jeden Beitrag mit einem passenden (Symbol-)Bild auszustatten. Dafür bietet „das Internet“ aber eine Lösung an: Bildarchive voller Fotos und Grafiken unter diversen freien Lizenzen.
Eines der verbreitetsten Lizenzmodelle ist die sogenannte CC-Lizenz. CC steht für Creative Commons, das bedeutet auf Deutsch in etwa schöpferisches Gemeingut. Es ist eine großartige Sache, wenn große und kleine Künstler ihre Werke der Allgemeinheit zur Verfügung stellen und umso mehr versteht es sich von selbst, dass man mit Material unter solchen Lizenzen kein Schindluder treiben sollte. Der richtige Umgang mit Material unter CC-Lizenz stellt aber manch Eine, die sich nicht durch Rechtstexte auf Englisch wühlen will, vor ein großes Fragezeichen. Deshalb versuche ich an dieser Stelle eine einfache und kurze Erklärung zum richtigen Umgang mit den CC-Lizenzen zu geben. Mit einer CC-Lizenz versehen werden kann alles, was unter das Urheberrecht fällt: Zum Beispiel Bilder, Fotos, Musik und andere Audio-Inhalte, Video-Material oder Texte. Sogar eine Architektin könnte ihr Gebäudedesign unter einer CC-Lizenz zur Verfügung stellen, auch wenn ich von solch einem Fall noch nicht gehört habe. Ich verwende hier aber nur Bilder als Benutzungs-Beispiel.
So bindet man Material richtig ein
1. Die Lizenz muss angegeben werden
Ein eingebautes Bild muss mit der jeweiligen Lizenz beschriftet werden. Dies kann zum Beispiel in der Bildunterschrift, aber auch auf dem Bild selbst (durch Text auf dem Bild) erfolgen. Die Lizenz muss dabei vollständig genannt werden, so wie man sie gefunden hat. Also zum Beispiel „CC by-sa 3.0 Martina Muster„.
2. Die Lizenz muss beachtet werden
Klingt einfach, ist es auch: Halte dich an das, zu was die Lizenz dich verpflichtet. Im ersten Schritt ist es das Verlinken der angegebenen Lizenz, was leider häufig vergessen wird. Damit aber ohne Recherche möglich ist, nachzulesen was die Lizenz eigentlich bedeutet, sollte immer die Kurzfassung verlinkt werden (die einen Link zur Langfassung enthält).
Die weiteren Anweisungen sind dann im jeweiligen Lizenznamen durch die ominösen Kürzel enthalten. Für jedes Kürzel gibt es auch ein Icon. Hier ein Überblick über häufige Varianten und ihre Bedeutung:
Das erste Icon ist das CC-Symbol: Es gibt Auskunft, dass es sich überhaupt um eine Creative Commons Lizenz handelt. Das zweite Icon trägt den englischen Namen „by„, zu Deutsch also „von“, und meint die Namensnennung, also dass der ursprüngliche Urheber genannt werden muss. Wenn ich etwas unter dieser Lizenz zur Verfügung stelle, müsste man zum Erfüllen dieser Lizenzbedingungen mein Werk also mit dem Vermerk „CC by talinee“ kennzeichnen.
CC by-nd: Die ersten zwei Icons kennen wir, hinzu kommt hier „ND„. Das Kürzel steht für „No Derivatives“, auf deutsch „Keine Bearbeitung“. Werke mit dieser Lizenz dürfen nicht nachbearbeitet werden. Das bedeutet zum Beispiel, dass nicht nur ein Ausschnitt des Werkes verwendet werden darf, das Fotos nicht retuschiert werden dürfen und auch dürfen sie nicht als Teil in ein neues Werk integriert werden – Bilder dürften nicht als Teil einer Collage oder einer Bildmontage benutzt werden. Das Bild muss also so belassen werden, wie der Urheber es zur Verfügung gestellt hat.
NC steht für Non-Commercial, also nicht kommerziell zu nutzen. Material mit dieser Bedingungen darf demnach nur auf Webseiten eingesetzt werden, die keinen eindeutigen kommerziellen Zweck verfolgen. Über die Frage, wann genau eine Webseite kommerziell ist, streiten sich Anwälte gelegentlich mal vor Gericht – im Zweifel wäre also auch eine Webseite, die Werbung platziert um ihre Hostingkosten damit abzudecken, bereits kommerziell. Wer sich über diesen Aspekt unsicher ist, nimmt lieber Material, das auch für die kommerzielle Verwendung freigegeben wurde.
SA steht für Share alike: Weitergabe unter gleichen Bedingungen. Das heißt, wenn das Material als Teil eines neuen Werkes benutzt wird, dann muss dieses neue Werk unter der selben Lizenz wie das Quell-Material freigegeben werden. Wenn ich also für meinen Blog einen schönen Header oder eine Bildcollage zusammen stelle, die Material enthält, das unter dieser Lizenz zur Verfügung gestellt wurde, bin ich verpflichtet, mein neues Gesamtkunstwerk ebenfalls unter der selben Lizenz zur Verfügung zu stellen.
Die Icons lassen sich auch miteinander kombinieren wie hier im Beispiel. Die Namensnennung gehört (bis auf eine Ausnahme) immer zu den Bedingungen. Zusätzliche Bedingungen sind optional. Hier wäre die Verwendung nur zu nicht-kommerziellen Zwecken erlaubt, und sofern Anpassungen am Ursprungswerk vorgenommen worden sein sollten, müssten diese mit der selben Lizenz (CC by-nc-sa) ausgestattet werden.
Versionsnummern
Man findet häufig Lizenzen mit Nummern dahinter (2.0, 2.5, 3.0 oder 4.0). Genau wie bei Software-Versionen bauen sie aufeinander auf, im Moment ist 4.0 die aktuellste. Das Paket mit den Inhalten der CC-Lizenzen wird ständig erweitert – das heißt, es wird vor allem an die verschiedensten Gesetze (und Gesetzesänderungen!) möglichst vieler Länder weltweit angepasst, damit sie in jedem Land auch rechtskräftig sind.
Wenn jemand sein Werk zu einem bestimmten Zeitpunkt erschaffen hat und sich dazu entschieden hat, es unter einer aktuell gültigen Lizenz – beispielsweise CC by-nc-sa 4.0 – zur Verfügung zu stellen, und in zwei Jahren ändert sich die Rechtslage in einigen Ländern, dann wird die Organisation hinter Creative Commons irgendwann nachziehen und ein Lizenzpaket 5.0 herausgeben. Da der Urheber zu diesem Zeitpunkt aber nicht wissen konnte, wie die Bedingungen später sein würden, kann niemand ihn zwingen, sein Werk plötzlich unter geänderten Bedingungen zur Verfügung zu stellen. Das Werk bleibt also weiterhin unter der Lizenz mit der Nummer 4.0 freigegeben, obwohl es dann schon eine neue Version gibt. Aus diesem Grund findet man auch heute noch viel Material, das unter einer alten Lizenz freigegeben wurde und darum gehört zur korrekten Angabe der Lizenz auch ihre Versionsnummer.
Übrigens: Bei der Recherche nach (Bild-)Material müsste die Lizenz ja immer verlinkt sein, wenn der Anbieter alles richtig gemacht hat. Mit einem Klick gelangt man auf eine Kurzübersicht, die nochmal schnell erklärt, was die verwendeten Kürzel noch gleich bedeuten. Und Pro-Tipp: Bei jeder URL zu CC-Lizenzen kann man in der URL-Leiste des Browsers hinter den letzten Schrägstrich einfach de schreiben und absenden, so bekommt man die Übersicht gleich in deutscher Sprache. So ist die Sprachhürde auf jeden Fall umgangen!
Suchtipps
Für Bilder gibt es verschiedene Orte, an denen man direkt nach Material unter CC-Lizenz suchen kann: Bei Creative Commons selbst gibt es eine Suchmaschine, die bestimmte Archive durchsucht. Außerdem gibt es extra Suchmaschinen wie Let’s CC, die Google Bildersuche mit der Sucheinstellung „Nutzungsrechte“ und der Vorauswahl nach den Kriterien, bei flickr kann man ebenfalls einstellen, nur nach Bildern mit CC-Lizenz zu suchen (und ggf. weitere Kriterien), in der Yahoo Bildersuche bietet in den Filtern der Suchergebnisse ganz unten ebenfalls die Filterung nach „verwendbaren“ Bildern an und zeigt dann nur entsprechende Ergebnisse. Eine der größten Sammlungen, die nur Material mit CC-Lizenz enthält, ist Wikimedia Commons. Weitere Suchtipps gibt es bei Schallgrenzen.