Anmeldung als Fördermitglied

Fördermitglieder können natürliche und juristische Personen jedes Geschlechts sein, die ein berufliches Interesse an der Förderung des Vereinszweckes haben und diesen unterstützen. Fördernde Mitglieder haben kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.

Der Jahresbeitrag von 48 Euro (ermäßigt 24 Euro für Studentinnen, Arbeitslose, Menschen mit Behinderung) wird per SEPA-Lastschriftverfahren zu Beginn eines jeden Jahres von unserem Konto Digital Media Women e.V., c/o betahaus, Eifflerstr. 43, 22769 Hamburg, Gläubiger-ID: DE69ZZZ00001579051 eingezogen. Dafür benötigen wir folgende Angaben:

SEPA-LASTSCHRIFTMANDAT

Hiermit ermächtige ich den Verein „Digital Media Women e.V.“ fällige Mitgliedsbeiträge (48 Euro für Fördermitglieder, 24 Euro ermäßigt) mittels Lastschrift für ein Jahr im Voraus von folgendem Konto einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von „Digital Media Women e.V.“ auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Sollte mein Konto zum Zeitpunkt der Beitragseinziehung nicht die erforderliche Deckung aufweisen und entstehen dem Verein durch die Zahlungsverweigerung des kontoführenden Instituts Kosten, werde ich diese auf Anforderung unverzüglich erstatten.
Die Mitgliedschaft gilt jeweils für ein Kalenderjahr (also vom 1.1. bis 31.12. eines Jahres) und wird automatisch verlängert, solange sie nicht gekündigt wird. Dies ist jederzeit formlos per Mail mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen bis zum 31.12. möglich, gezahlte Mitgliedsbeiträge werden jedoch nicht zurückerstattet.

Beleg oder Spendenquittung?

Eine Bestätigung über den Mitgliedsbeitrag wird nicht versandt. Das Finanzamt ist bis zu einem Betrag von 300 Euro dazu verpflichtet, Beiträge und Spenden belegfrei anzuerkennen. Bei Fragen wende dich bitte an office@digitalmediawomen.de.