Fördermitglieder können natürliche und juristische Personen jedes Geschlechts sein, die ein berufliches Interesse an der Förderung des Vereinszweckes haben und diesen unterstützen. Fördernde Mitglieder haben kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
Eine Bestätigung über den Mitgliedsbeitrag wird nicht versandt. Das Finanzamt ist bis zu einem Betrag von 300 Euro dazu verpflichtet, Beiträge und Spenden belegfrei anzuerkennen. Bei Fragen wende dich bitte an office@digitalmediawomen.de.
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